Managementpläne für invasive Arten auf dem Prüfstand

Jägerinnen und Jäger können bis zum 20. November den Entwurf der Managementpläne für invasive Arten auf einem Anhörungsportal im Internet kommentieren. Der DJV fordert zur regen Beteiligung auf: Möglichst viele Waidmänner und -frauen sollten Wissen einbringen.

 

(Berlin, 14. November 2017) Bis zum 20. November 2017 können Behörden, Verbände und anderen Interessensgruppen eine Stellungnahme zu den geplanten Managementplänen für invasive Arten unter www.anhoerungsportal.de abgeben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat zu den Entwürfen der Management- und Maßnahmenblätter für jagdlich relevante Arten Nutria und Waschbär bereits Position bezogen und diese entsprechend begründet. Der DJV bittet Jäger, die geplanten Maßnahmen ebenfalls zu bewerten und bei Kritik möglichst nachvollziehbare Begründungen anzuführen.  

Laut DJV ist eine konsequente und wirkungsvolle Umsetzung der EU-Verordnung (EU-VO) ohne Jagd nicht möglich. Zur Eindämmung von in Deutschland bereits weit verbreiteter und etablierter Arten ist eine intensive Bejagung mit Schusswaffe und Fallen dringend geboten. Ein Fangen und Kastrieren von Tieren, wie dies derzeit in Hessen für den Waschbären diskutiert wird, ist praxisfern. Tierschutzverbände haben bereits im Sommer eine „Unfruchtbarmachung“ gefordert. Der DJV hält dies vor dem Hintergrund der starken Ausbreitung von Arten wie dem Waschbär für realitätsfern. „Diese Vorschläge mögen sich zwar eignen, um Spenden zu sammeln, sie helfen aber weder dem Tier- noch dem Artenschutz, weil sie keine praktikable Lösung darstellen“, sagt Professor Jürgen Ellenberger, DJV-Präsidiumsmitglied. Auch kastrierte Waschbären müssen fressen und ernähren sich von heimischen Arten, ohne Unterschied ob diese häufig oder stark gefährdet sind. Zudem verstößt das Freilassen einer invasiven Art  – nach der Kastration – gegen die EU-Verordnung.

Wenn Deutschland die Umsetzung der EU-Verordnung ernst meint, müssen kontraproduktive gesetzliche Regelungen schnellstmöglich abgebaut werden. Eine Schonzeit für den Waschbären von nahezu einem halben Jahr, wie dies beispielsweise in Baden-Württemberg und Hessen der Fall ist, dämmt den Erfolg der Umsetzung der EU-VO ein und nicht die Populationen dieser invasiven Art. Ebenso ist in diesem Kontext die Sinnhaftigkeit von Bejagungsverboten im Siedlungsgebiet und in Schutzgebieten zu hinterfragen. Mit Lebendfangfallen und Fallenmelder können in den genannten Arealen Raubsäugerbestände erfolgreich und störungsarm reduziert werden. Damit Jagd als effektives Managementinstrument flächendeckend zum Einsatz kommen kann, müssen laut DJV Nutria und Waschbär in allen Bundesländern in den Katalog der jagdbaren Arten und ganzjährig bejagt werden.   

Die auf der Unionsliste aufgeführten Arten wurden durch ein internationales Wissenschaftsgremium als invasiv bewertet. Einige deutsche Politiker und Naturschützer stellen trotzdem die negativen Auswirkungen des Waschbären auf heimische Ökosysteme in Frage. Dies ist aus Sicht des DJV nicht nachvollziehbar. Denn deutsche Waschbären unterscheiden sich in ihrer Ökologie nicht von ihren Artgenossen in anderen EU-Ländern. Eine Verharmlosung der Situation wird weder Arten- noch Tierschutz gerecht.

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