Verein

ordentliches Mitglied im Landesjagdverband Thüringen e.V.
– gegründet am 27.09.1990
Organe der Jägerschaft gemäß §6 des Statuts

1. Vorstand, (für 5 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt)

1. Vorsitzender
2. stellvertretender Vorsitzender
3. Schriftführer
4. Schatzmeister
5. Vertreter des Vereins im Jagdbeirat

Mitgliederversammlung

– rund 150 Mitglieder (rund 80% der Jagdscheininhaber auf dem Gebiet des ehemaligen Kreises
Saalfeld)

Der Sitz der „Jägerschaft Saalfeld und Umgebung e.V.“ ist 07318 Saalfeld
Im Landkreis Saalfeld – Rudolstadt (ehem. Kreise Saalfeld, Rudolstadt und ein Teil des ehem. Kreises Neuhaus) bestehen 212 Jagdbezirke. Davon sind:

51 Landesjagdbezirke (LJB),
6 Eigenjagdbezirke (EJB),
65 Eigenjagdbezirke/Gemeinschaftsjagdbezirke,
90 Gemeinschaftsjagdbezirke (GJB).

Davon liegen auf dem Territorium des ehemaligen Kreises Saalfeld 84 Reviere, des ehemaligen Kreises Rudolstadt 96 Reviere und dem zugeordneten Teil des ehemaligen Kreises Neuhaus 32 Reviere.
Die 84 Reviere des ehemaligen Kreises Saalfeld setzen sich wie folgt zusammen:

LJB im Landesforstamt Marktgölitz: 9
LJB im Landesforstamt Leutenberg: 7
LJB im Landesforstamt Lehesten: 1
EJB / GJB 67

„Zusammenhängende Jagdbezirke, die einen bestimmten gemeinsamen Lebensraum für das Wild umfassen, bilden den räumlichen Wirkungsbereich einer Hegegemeinschaft, um eine ausgewogene Hege des Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwildes sowie des Feldhasen und eine einheitliche großräumige Abschußregelung zu ermöglichen. Für weitere Wildarten kann eine Hegegemeinschaft gebildet werden. Die Jagdausübungsberechtigten eines Jagdbezirkes nach Satz 1 sind Mitglieder einer Hegegemeinschaft. Die Hegegemeinschaften haben sich eine Satzung zu geben, die durch die obere Jagdbehörde zu genehmigen ist. …“ (§13 Abs.1 Thür. Jagdgesetz)

Die Hegegemeinschaften können sowohl kreisübergreifend als auch mit dem Einzugsbereich des Jägerringes identisch sein. Mitglieder der Hegegemeinschaften sind nur die Revierinhaber. Die Hegegemeinschaften basieren auf einem privatrechtlichen Zusammenschluß. Ihre Aufgaben sind im §13 Abs.2 des Thüringer Jagdgesetzes verankert und lauten wie folgt:

  1. Abstimmung der Hegemaßnahmen in den einzelnen Jagdbezirken
  2. Mitwirkung bei der Wildbestandsermittlung
  3. aufeinander abstimmen der Abscußplanvorschläge
  4. auf die Erfüllung der Abschußpläne hinzuwirken

Jagd ist Naturschutz.
Die Jagd ist untrennbar mit der Geschichte der Menschheit verbunden. Das Jagdmotiv hat sich natürlich im Lauf der Zeit gewandelt. (siehe „zur Geschichte“) Das Hauptmotiv „Nahrungserwerb“ ist in den Hintergrund getreten. Heute ist mit der Jagd die Pflicht zur Hege verbunden. Diese hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel.(siehe auch „Jagd aktuell“)